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Die Steuerverwaltung ist neben der Einregistrierung- und Domänenverwaltung und der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung eine der drei Steuerbehörden im Großherzogtum. Die Zuständigkeiten (auf Französisch) der Steuerverwaltung wurden erweitert und beschränken sich nicht auf die Festsetzung und Beitreibung der direkten
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Steuerverwaltung // Die Luxemburger Regierung
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