Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung "Steuerverwaltung" ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://acd.gouvernement.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4

  • Einige Bilder, die Informationen tragen, haben keine entsprechende Textalternative (z. B. in Fotogalerien).
  • Einige dekorative Bilder werden von assistiven Technologien nicht korrekt ignoriert (z.B. einige Thumbnails in Artikel-Teasern)
  • Einige Text- oder Symbolkontraste sind unzureichend
  • Einige Links sind nicht eindeutig (z. B. Probleme aufgrund von Link-Titeln)
  • Einige Skripte sind nicht mit assistiven Technologien kompatibel (z. B. der Sprachauswahl).
  • Einige Skripte sind nicht über die Tastatur steuerbar (z. B. die Schaltfläche "Suchen")
  • Einige HTML-Code-Gültigkeitsfehler können assistive Technologien stören.
  • Einige Sprachwechsel werden nicht korrekt deklariert (z.B. Links unter dem Titel "Interview" auf der Startseite).
  • Auf einigen Seiten sind die Informationen nicht durch die Verwendung von Überschriften strukturiert (z. B. ist der Titel der Ebene 1 der Startseite nicht relevant).
  • Der Tastaturfokus ist bei einigen Oberflächenkomponenten (z. B. in Fotogalerien) nicht sichtbar.
  • Einige Inhalte, die für assistive Technologien verborgen sind, erhalten den Tastaturfokus (z. B. in Fotogalerien).
  • Einige Formularfelder haben keine sichtbare Beschriftung (z. B. das Suchfeld).
  • Das automatische Ausfüllen der Felder ist im Kontaktformular nicht verfügbar.
  • Einige herunterladbare Office-Dokumente sind nicht zugänglich.
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Unverhältnismäßige Belastung

Einige Videos, die nach dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind aus Ressourcengründen nicht untertitelt.

Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.

  • Der Twitter-Feed auf der Startseite wird durch den Dienst Twitter bereitgestellt, auf den wir keinen Einfluss haben.
  • Die interaktiven Karten zum Beispiel auf der Kontaktseite. Die von diesen interaktiven Karten dargestellten Informationen werden im nebenstehenden Text bereitgestellt.
  • Herunterladbare Dokumente der Büroautomation, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Geschäftsprozesse benötigt werden, sind nicht unbedingt zugänglich. Für eine barrierefreie Alternative können Sie sich dennoch an uns wenden.
  • Live übertragene Videos werden nicht live untertitelt. Untertitel sind in den VOD-Versionen enthalten, die nach der Ausstrahlung zur Verfügung gestellt werden.
  • Downloads, die von Dritten bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle. Für eine barrierefreie Alternative können Sie sich dennoch an uns wenden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. Februar 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation "Informations- und Presseamt".

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.

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